Mitarbeiter einbinden heißt bei einer KI-Einführung nicht nur, sie zu informieren. Es heißt, ihnen etwas abzugeben.
Ein Hersteller kündigt an, KI im Angebotswesen einzuführen. Vierzig Leute im Besprechungsraum, Freitagvormittag.
Die erste Frage kommt nach zehn Minuten, aus der zweiten Reihe: „Wie viele von uns braucht es danach noch?” Der Geschäftsführer sagt, darum gehe es überhaupt nicht, es gehe um Entlastung. Das stimmt sogar. Geglaubt wird es trotzdem nicht — es ist nichts, woran man ihn später festhalten könnte.
Die zweite kommt von hinten, halb im Spaß: „Sieht der Chef dann, wie lange ich für ein Angebot brauche?” Es wird gelacht. Aber nicht richtig.
Die dritte Frage stellt niemand. Der Leiter der Angebotsabteilung fragt nur, aus welchen Quellen das System seine Daten zieht. Sachlich, interessiert. Alle halten ihn für den, der mitzieht.
Drei Monate nach dem Start gehen die Angebote nicht schneller raus, bei den kniffligen Fällen häufen sich die Fehler. In den Gesprächen hat er genau die Standardregeln herausgegeben, nach denen gefragt wurde. Die Ausnahmen hat er behalten.
Gedacht hatte er im Besprechungsraum: Wenn das da alles drinsteht, wozu dann noch ich.
DIE DREI FRAGEN DER MITARBEITER
FRAGE 1. Der Arbeitsplatz: Werde ich noch gebraucht?
Betrifft die ganze Belegschaft. Wird laut gestellt, meist früh.
Zu beantworten vor der ersten Info Veranstaltung, schriftlich: eine Aussage zur Beschäftigung, für welche Bereiche und für welchen Zeitraum sie gilt. Wer nur sagt, es gehe ja um Entlastung, hat nichts gesagt, und die Mitarbeiter merken das sofort. Weil eine solche Erklärung rechtlich bindend sein kann, gehört sie vorher einem Arbeitsrechtler vorgelegt.
FRAGE 2. Die Kontrolle: Wird die KI benutzt, um mich zu überwachen?
Betrifft ebenfalls alle. Wird selten direkt gestellt — und deshalb leicht überhört.
Zu beantworten ebenfalls vorher und schriftlich: eine Liste dessen, was das KI System ausdrücklich nicht tun wird. Keine Auswertung der Arbeit einzelner Personen, keine Entscheidung ohne menschliche Freigabe. Die Liste ist nötig, weil ein solches System mitschreiben kann, wer wann was eingegeben und abgefragt hat. Es ist damit technisch in der Lage, Leistung zu überwachen, auch wenn das niemand vorhat.
FRAGE 3. Der Status: Bin ich hinterher noch der Experte, den man fragt?
Betrifft nur die Experten, deren Erfahrung erfasst werden soll. Hier hilft keine Zusage, nur die Rolle danach — und dafür drei echte Rechte.
Sie dürfen mitreden, was zuerst angefasst wird; entschieden wird oben, und das wird auch so gesagt — vorgetäuschte Mitbestimmung schadet mehr als offene Nicht-Mitbestimmung. Sie dürfen begründet widersprechen, wenn Wissen nicht erfasst werden soll.
Und jeder von ihnen prüft und verantwortet namentlich die Ergebnisse seines Bereichs. Das ist das entscheidende Recht, und es kostet nichts: Irgendjemand muss ohnehin bestätigen, dass das Erfasste fachlich stimmt. Sie geben ihr Wissen nicht ab, sie werden zu Prüfern dessen, was daraus wird.
Nr. 236 · Cord Cassel · Zuerst erschienen auf LinkedIn, hier in der Originalfassung.